AGB
§ 1 Geltung
- Diese Vertragsbedingungen (nachfolgend „AGB“) stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche Verträge von uns (Carnegiea GmbH mit Sitz in Biberach an der Riß) mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunden“ genannt) über die von uns angebotenen Dienstleistungen („Leistungen“) dar. Dienstleistung im Sinne dieser AGB sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen jeder Art, insbesondere im Bereich E-Commerce (insb. Amazon, Otto etc), wobei die Ergebnisverantwortung beim Kunden liegt.
- Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. d. § 310 Abs. 1 BGB.
- Soweit nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
- Bedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweisen oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführen, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Angebotsunterlagen
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet sind.
- Aufträge des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot und können von uns innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang angenommen werden, sofern sich aus dem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt. Die Annahme durch uns erfolgt in der Regel schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung), kann aber auch durch schlüssiges Handeln (z. B. durch Beginn der Durchführung der beauftragten Leistungen) erfolgen.
§ 3 Leistungserbringung, Leistungsumfang
- Die von uns zu erbringenden Dienstleistungen sind nach Art, Inhalt und Umfang in den Vertragsunterlagen (insb. unserer Auftragsbestätigung) abschließend festgelegt. Einen über die Erbringung der vereinbarten Leistungen hinausgehenden Erfolg schulden wir nicht, sofern dies nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich anders angegeben ist oder der Kunde anderweitig nachweist, dass der Schwerpunkt der von uns geschuldeten Leistungen die Erbringung abnahmefähiger Werkleistungen zum Inhalt hatte. Vorbehaltlich dessen und vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ist auf das Vertragsverhältnis das Dienstvertragsrecht gem. §§ 611 ff. BGB anwendbar.
- Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer zu beauftragen und Unteraufträge zu erteilen.
- Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der beauftragten Leistungen trägt der Kunde. Dem Kunden ist bewusst, dass wir zur rechtlichen oder steuerlichen Beratung weder berechtigt noch verpflichtet sind.
§ 4 Vergütung und Zahlung
- Die vereinbarte Vergütung sowie die Modalitäten der Vergütung (Festpreis und / oder umsatzabhängige Provision) ergeben sich aus den Vertragsunterlagen, in der Regel aus unserer Auftragsbestätigung.
- Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO, netto zuzüglich der Mehrwertsteuer in jeweils geltender gesetzlicher Höhe, sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Kosten und Auslagen sind, sofern nicht anders vereinbart, gesondert zu erstatten wie folgt: Für Pkw-Fahrten wird eine Kilometerpauschale von EUR 0,42 pro gefahrenem Kilometer erstattet. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die tatsächlich entstandenen Auslagen bis zur Höhe der entsprechenden Kosten für die Benutzung der ersten Klasse einschließlich Auslagen für Platzreservierung ersetzt. Spesen für Verpflegung und Übernachtungskosten werden bei Vorlage entsprechender Belege vom Kunden erstattet.
- Unsere Leistungen rechnen wir vorbehaltlich anderer Vereinbarung regelmäßig monatlich, in der Regel zu Beginn eines Monats für den Leistungszeitraum des jeweiligen Vormonats, ab.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag inkl. Umsatzsteuer ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Wir sind jedoch, auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen, jederzeit berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Der Abzug von Skonto ist nur bei expliziter schriftlicher Vereinbarung zulässig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zu den Folgen des Zahlungsverzugs.
- Für den Fall der Vereinbarung einer (auch nur teilweise) umsatzabhängigen Vergütung besteht die Pflicht des Kunden, uns uneingeschränkten Zugang zu den vertragsgemäß betreuten Accounts gem. § 6 Abs. 1 zu gewähren, für den Zeitraum eines Monats nach Vertragsende fort, um den vergütungsrelevanten Umsatz des letzten Vertragsmonats (abzustellen ist, soweit nicht anders vereinbart, auf den im Kunden-Account zum ersten des jeweiligen Folgemonats ausgewiesenen Brutto-Umsatz abzgl. 19 % USt) zu ermitteln. Uns steht insoweit ein umfassendes Informationsrecht hinsichtlich sämtlicher vergütungsrelevanter Informationen (insb. vom Kunden erzielter Umsätze) zu. Wir können vom Kunden einen Buchauszug über alle Geschäfte und Umstände verlangen, die für die Beurteilung unserer Vergütung relevant sind. Sofern der Kunde seinen diesbezüglichen Pflichten nicht nachkommt, sind wir berechtigt, die vergütungsrelevanten Umsätze zur Bemessung unserer Vergütung nach billigem Ermessen zu schätzen.
- Einwendungen gegen unsere Rechnungen, insbesondere unsere Schätzung nach Abs. 5 sind anhand geeigneter Nachweise zu begründen und können vom Kunden nur innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Rechnung geltend gemacht werden.
- Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind; zudem muss bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
- Wird nach Abschluss des Vertrages (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – ggf. nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 5 Leistungszeit, Vertragsdauer, Kündigung
- Die Vertragsdauer sowie ggf. Fristen und Termine für die Leistungserbringung werden bei Bedarf individuell vereinbart bzw. von uns im Rahmen der Annahme des Auftrags angegeben. Die Leistungszeit beginnt, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, mit Vertragsschluss. Sofern nicht anders vereinbart, sind wir in Ort und Zeit unserer Tätigkeit frei.
- Über Verzögerungen und Leistungshindernisse, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Streiks, Pandemie, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen etc.) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben, werden wir den Kunden unverzüglich informieren und zugleich eine voraussichtliche, neue Leistungszeit mitteilen. Sofern solche Ereignisse uns die Leistung auch innerhalb der neuen Leistungszeit wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist (Nichtverfügbarkeit der Leistung), sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und / oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
- Der Eintritt des Leistungsverzuges bestimmt sich nach Gesetz. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats ordentlich gekündigt werden.
- Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung verlängert sich der Vertrag, sofern er befristet auf bestimmte Zeit abgeschlossen wird, jeweils um die Dauer der ursprünglichen Vertragsdauer, höchstens um die Dauer eines weiteren Jahres, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragsdauer die Kündigung erklärt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung beider Parteien bleibt unberührt.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde hat uns uneingeschränkt bei der Erfüllung unserer vertraglich geschuldeten Leistungspflichten zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung sämtlicher zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Unterlagen (insb. Zugang zum betreuten Kunden-Account, Informationen über die vom Kunden verkauften Produkte, Produktfotos etc.) sowie unverzügliche Beantwortung etwaiger Rückfragen durch uns. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge, Informationen und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Daten verantwortlich.
- Der Kunde räumt uns im erforderlichen Umfang uneingeschränkte Nutzungsrechte an sämtlichen urheberrechtlich geschützten Werken sowie sonstigen Schutzrechten ein, deren Nutzung zur Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde stellt sicher, dass Nutzungsrechte, die zur Vertragserfüllung von Dritten eingeräumt werden müssen, vorliegen bzw. dergestalt eingeräumt werden, dass die Nutzung durch uns gesichert ist. Sofern Dritte gegenüber uns oder unseren Mitarbeitern Ansprüche wegen Verletzung deren Schutzrechte im Rahmen der Vertragserfüllung geltend machen, stellt der Kunde uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen der Dritten frei.
- Die Vertragspartner haben die zur Erfüllung der Vertragsinhalte überlassenen Unterlagen im jeweils gegenseitigen Interesse sorgfältig aufzubewahren. Diese Unterlagen sind bei Vertragsende herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Unterlagen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
- Personenbezogene Daten, welche die Parteien zur Vertragsdurchführung erfassen, speichern und vereinbaren müssen, dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben sind einzuhalten; über die Regelungen zum Datenschutz und zur Auftragsverarbeitung wird zwischen den Parteien gegebenenfalls eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.
§ 7 Erfüllungsort, Annahmeverzug
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz, soweit nichts anderes bestimmt ist.
- Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, sind wir nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.
§ 8 (Geistiges) Eigentum, Referenz
- Die von uns zum Zwecke der Vertragsdurchführung überlassenen Hilfsmittel sowie etwa eingesetzte Software stehen in unserem Eigentum, ebenso Prospekte, Broschüren, Berechnungen etc. sowie sonstige Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind. Während der Dauer des Vertrages erhält der Kunde zur Nutzung hieran eine nicht exklusive Lizenz. Die Weitergabe, Zugänglichmachung, Bekanntgabe sowie Nutzung oder Vervielfältigung durch den Kunden oder Dritte bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung. Derartige Unterlagen und Gegenstände sind ausschließlich für die vertragliche Leistung zu verwenden und nach Erledigung des Vertrags auf Anforderung an uns zurückzugeben.
- Eigentumsrechte an Hilfsmitteln wie Unterlagen und Gegenständen, die der Kunde zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt (insb. Produktfotos, Beschreibungen, Texte etc.) bleiben unberührt, auch wenn wir diese bearbeiten, wozu wir berechtigt sind, s.o. § 6 Abs. 2.
- Der Kunde erklärt mit Erteilung des Auftrags uns gegenüber, dass wir den Kunden kostenfrei namentlich und unter Verwendung dessen Logos (unabhängig von dessen Schutz als Wort- und/oder Bildmarke) in unserer Außendarstellung als Referenzkunden benennen dürfen, diese Zustimmung gilt über die Laufzeit des Vertrags hinaus. Unzulässig ist dabei stets die Nennung von Vertragsinhalten sowie Namen von Ansprechpartnern. Im Falle eines Widerspruchs, der schriftlich erfolgen muss, werden wir etwaige Referenz-Nennungen innerhalb angemessener Frist, die mindestens einen Monat beträgt, im zumutbaren Rahmen entfernen.
§ 9 Vertraulichkeit, Abwerbeverbot
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten, sowie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erlangten Informationen über Angelegenheiten der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind; die bei einer mündlichen Übermittlung als vertraulich bezeichnet werden; oder die aus Sicht eines objektiven Beobachters als vertraulich erkennbar sind; sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Informationen, Daten, Ideen, Konzepte und Businessmodelle, sonstiges Know-how, vertraulich zu behandeln. Den Vertragsparteien ist es untersagt, vertrauliche Informationen ohne schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei zu einem anderen als dem zur vertragsgemäßen Aufgabenerfüllung vorgesehenen Zweck zu verwerten, Dritten zugänglich zu machen, oder sonst zu nutzen.
- Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten (freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen,
- die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
- die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die offenlegende Partei bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
- die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
- die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
- die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,
- die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.
- Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
- Die von den Vertragsparteien zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer der Ausführung eines Auftrages auf Anforderung, nach Beendigung des jeweiligen Auftrages unverzüglich von der Vertragspartei unaufgefordert an die andere Vertragspartei herauszugeben oder zu vernichten.
- Die Vertragsparteien erklären sich einverstanden und darüber informiert, dass alle sie betreffenden Auftragsdaten im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung der anderen Vertragspartei zur Zweckerfüllung des jeweiligen Vertrages gespeichert werden. Im Übrigen verpflichten sich die Vertragspartner, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten.
- Für jeden einzelnen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus diesem § 9 sind wir berechtigt, vom Kunden die Zahlung einer nach unserem billigen Ermessen im Einzelfall zu bemessenden Vertragsstrafe zu fordern, wobei die Ermessensausübung und die Angemessenheit der Höhe der Vertragsstrafe uneingeschränkt gerichtlich überprüfbar ist. Handelt es sich um einen andauernden Verstoß (insbesondere bei Zugänglichmachung eines unbestimmten Adressatenkreises, z.B. durch Veröffentlichung im Internet), sind wir berechtigt, für jeden Monat, den der Verstoß andauert, eine Vertragsstrafe nach S. 1 zu fordern. Mit der Zahlung der Vertragsstrafe wird die Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung oder eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bei entsprechendem Nachweis nicht ausgeschlossen. Die Vertragsstrafe wird auf einen möglichen Schadensersatz angerechnet.
- Der Kunde verpflichtet sich, während sowie bis zwei Jahre nach Vertragsende keine Mitarbeitenden von uns direkt oder indirekt abzuwerben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe nach Abs. 7, mindestens in Höhe eines Bruttojahresgehalts des betroffenen Mitarbeiters, zu fordern.
§ 10 Haftung
- Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- im Umfang übernommener Garantien.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
- Im Falle des Verlusts von Daten haften wir nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
- Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
- Soweit die Haftung gegenüber uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Verjährung
- Die vertraglichen Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden sind in den schriftlichen Vertragsunterlagen sowie diesen AGB abschließend geregelt; mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. § 305 b BGB bleibt jedoch unberührt, wobei Individualabreden zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich zu fixieren sind.
- Ebenso sind rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt, Kündigung etc.) vorbehaltlich gesetzlicher Formvorschriften schriftlich abzugeben.
- Schriftform im Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax, digitale Signatur, z.B. über PandaDoc) mit ein.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand – auch international – für alle etwaigen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis nach unserer Wahl unser Sitz (d.h. derzeit Biberach an der Riß) oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen uns ist in diesen Fällen jedoch unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag weder gesamt noch einzeln abtreten.
- Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Vertragsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen wird hierdurch nicht berührt.
- Diese AGB wurden in deutscher Sprache verfasst. Bei Abweichungen oder Differenzen über die Auslegung nach erfolgter Übersetzung dieser AGB geht die deutsche Fassung vor.
AGB Carnegiea GmbH (Stand: 04/2024)
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